Aktuelles
Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Zur Vereinheitlichung deutscher Passdokumente hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens beschlossen. Daraus ergibt sich, dass ab 01.01.2024 das Dokument „Kinderreisepass“ nicht mehr ausgestellt wird.
Für Kinder unter 12 Jahren werden nur noch Personalausweise (Gebühr 22,80 €) und elektronische Reisepässe (Gebühr 37,50 €) beantragt werden können. Die Gültigkeitsdauer beträgt jeweils 6 Jahre.
Es gilt zu beachten, dass die Dokumente nicht mehr vor Ort im Einwohnermeldeamt, sondern durch die Bundesdruckerei ausgestellt werden. Eine Lieferungszeit von 4-8 Wochen ist daher bei der Beantragung einzuplanen.
Bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre angegebene Gültigkeit.
Link zur Seite des Bundestages: Deutscher Bundestag - Bundestag schafft Kinderreisepass ab
Lärmaktionsplan des Eisenbahn Bundesamtes
Am 20. November 2023 veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes und die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4 beginnt.
Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben 339 Kommunen, 55 Ballungsräume und ca. 11.000 Bürgerinnen und Bürger Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Beiträge ausgewertet. Die Ergebnisse und weitere Informationen sind im Entwurf des Lärmaktionsplanes zu finden, der auf dieser Internetseite veröffentlicht wird: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren selbst zu geben.
Bitte beachten Sie, dass es für Bürgerinnen und Bürger sowie Vertretungen von Kommunen unterschiedliche Beteiligungsmöglichkeiten gibt.
Bürgerinnen und Bürger können über die Beteiligungsplattform auf www.laermaktionsplanung-schiene.de teilnehmen. Wir bitten Sie, Ihre Bürgerinnen und Bürger über die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren. Im beigefügten PDF-Dokument „Info LAP-Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger“ finden Sie weitere Informationen, die Sie nutzen können.
Das Fundbüro Tangerhütte informiert
Weitere Informationen zum Fundbüro und der Rubriken Gefunden & Verloren finden Sie unter folgendem Link:
Waldbrandgefahrenstufe: 1
gültig ab: 01.10.2023
Über das Waldbrandbild gelangen Sie zur Übersichtsseite der
Waldbrandgefahrenstufen im Land Sachsen-Anhalt.